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Solidarprinzip und Subsidiaritätsprinzip


Gefragt am 04.09.2010 um 11:03h von Vicky


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Inwiefern besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Gestaltungsprinzipien und was bedeutet das für die Ausgestaltung des Sozialstaats?

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Zwischen dem Solidarprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip besteht in bestimmten Bereichen ein offensichtliches Spannungsverhältnis.
Bei dem Solidarprinzip ist die oberste Leitmaxime das solidarische Handeln nach dem Motto: "Alle für einen und einer für alle".
Konkret bedeutet dies, dass jeder Beitragszahler einen potenziellen Anspruch auf die Leistung hat, auch wenn er sie erst mal nicht in Anspruch nimmt.
Das Subsidiaritätsprinzip wird als Nachrangigkeitsprinzip verstanden. Bevor eine Leistung genehmigt, bzw. bezahlt wird (zum Beispiel bei Arbeitslosengeld II) ist zunächst zu prüfen, ob andere Stellen (zum Beispiel die Familie) oder andere Gelder dafür aufgebraucht werden können, bevor die Leistung gewährt wird.
Der Sozialstaat muss nun klären, wann und in welchem Umfang es in Ordnung ist Subsidiarität anzuwenden.

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