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Bei dem Solidarprinzip ist die oberste Leitmaxime das solidarische Handeln nach dem Motto: "Alle für einen und einer für alle".
Konkret bedeutet dies, dass jeder Beitragszahler einen potenziellen Anspruch auf die Leistung hat, auch wenn er sie erst mal nicht in Anspruch nimmt.
Das Subsidiaritätsprinzip wird als Nachrangigkeitsprinzip verstanden. Bevor eine Leistung genehmigt, bzw. bezahlt wird (zum Beispiel bei Arbeitslosengeld II) ist zunächst zu prüfen, ob andere Stellen (zum Beispiel die Familie) oder andere Gelder dafür aufgebraucht werden können, bevor die Leistung gewährt wird.
Der Sozialstaat muss nun klären, wann und in welchem Umfang es in Ordnung ist Subsidiarität anzuwenden.
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