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Gelingt es dem privaten Arbeitsvermittler dem Arbeitssuchenden eine sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (mindestens 15 Stunden) von drei Monaten oder mehr zu vermitteln, hat er einen Anspruch auf Vergütung. Bei einem Arbeitssuchenden von ALG I erhält er 2.000,00 EUR (incl. Umsatzsteuer); bei einem Arbeitssuchenden von ALG II bekommt der private Vermittler nach den ersten 6 Woche zunächst 1.000,00 EUR und nach 6 Monaten eine zweite Auszahlung von 1.000,00 - 1.500,00 EUR.
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