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Ich möchte mein Langzeitpraktikum kündigen, muss ich dazu beim Jobcenter nachfragen?


Gefragt am 05.09.2010 um 17:18h von feger


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Wenn ich mein Langzeitpraktikum - egal aus welchem Grund - vorzeitig kündigen möchte, benötige ich dazu die Genehmigung des Jobcenters?

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Diese Frage ist hier meines Erachtens ohne Kenntnis der genaueren Umstände nicht eindeutig zu beantworten. Wird das Praktikum vergütet oder findet es im Rahmen einer vom Arbeitsamt mitfinanzierten berufsbildenden Massnahme statt, so sollten Sie sicherheitshalber mit dem Jobcenter Rücksprache halten, da Ihnen sonst möglicherweise Nachteile, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder bei Hartz IV, drohen könnten.

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