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Muss ich als Hartz IV -Empfänger wirklich die Kontoauszüge vorlegen?


Gefragt am 05.09.2010 um 17:18h von sonne


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Darf das Arbeitsamt von mir als Hartz IV Empfänger verlangen, dass ich alle meine Konten offenlege?

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Liebe sonne, leider ist dem so, dass du deine Kontoauszüge auf Verlangen vorlegen musst. Kommst du dem nicht nach, können dir sogar Leistungen verweigert werden. Ich habe auch mal von einer unabhängigen Stelle gehört, die Hartz IV Bescheide auf ihre Richtigkeit überprüft, dass das Amt sogar ohne deine Einverständniserklärung Konteneinsicht erlangen kann, wenn der Verdacht besteht, dass etwas verschleiert wird. Von daher empfiehlt es sich, dem Arbeitsamt nicht durch renitentes Verhalten im Weg zu stehen. Zumal das alles den Prozess der Berechnung noch mehr in die Länge zieht. Und Geld braucht ja jeder irgendwie. Viel Erfolg bei deinem Antrag.

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