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sofern Du bereits arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld beziehst, musst Du einen hinreichenden Grund besitzen, um Deinen Beratungstermin beim Jobcenter absagen zu können. Bei attestierter Krankheit, ist eine Absage problemlos. Du solltest rechtzeitig anrufen und das Attest zu Deinem Jobcenter schicken. Bei anderen schlagkräftigen Gründen ist ebenfalls eine Absage möglich. Ein Trauerfall in der Familie wäre ein ebensolcher Grund. Schlechtes Wetter oder eine anderweitige Verabredung wären keine Argumente, um deinen Termin zu versäumen. Wenn das jedoch ein erster Beratungstermin ist und du noch nichts beziehst und keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, sollte eine formlose Absage keine Probleme bereiten.
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