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ich muss dich leider enttäuschen; in Deutschland gilt ein Kraftfahrzeug seit dem 01.01.2007 erst ab einem Alter von 30 Jahren als Oldtimer. Dies liegt dem Paragraphen 2 Artikel 22 aus der Fahrzeugzulassungsverordnung zugrunde, der Fahrzeuge als Oldtimer definiert, die vor mindestens 30 Jahren das erste Mal zugelassen wurden. Somit musst du dich also noch drei Jahre gedulden; dann aber kannst du ein so genanntes H-Kennzeichen beantragen. Pauschal beträgt die Besteuerung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen derzeit circa 191 Euro pro Jahr, unabhängig von der Motorisierung des Fahrzeuges.
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