Einlagensicherung in Deutschland
Gesetzliche Grundabsicherung in Deutschland:
Über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen - auch auf den Namen lautende Sparbriefe geschützt. Also insb. Tagesgeld, Festgeld und Girokonten geschützt, maximal jedoch 20.000 Euro, bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent. Finanziert wird dieser Schutz durch Umlagen der angeschlossenen Institute.
Über die Anlegerentschädigung sind zusätzlich auch Wertpapiere, Derivate und Geldmarktinstrumente, ebenfalls bis zu einer Höhe von 20.000 Euro geschützt. Wichtig ist jedoch hierbei zu beachten, dass hier die Insolvenz des Emittenten gemeint ist, sondern die des Verwalters dieser Papiere – also der Bank, bei der der Kunden sein Depot besitzt.
Der Einlagensicherungsfonds:
Neben der gesetzlichen Grundabsicherung haben sich alle namhaften deutschen Banken freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Ähnliche Fonds gibt es für die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken und öffentliche Banken. Geschützt sind Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen sowie auf den Namen der Bank lautende Sparbriefe. Die Auszahlungen des Fonds pro Gläubiger sind erst bei 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der betroffen Bank gedeckelt und natürlich bis der Fonds erschöpft ist. Der Fonds zielt also darauf ab, über die Gesetzlichen Regelungen hinaus, die Einlagen der Kunden zu 100 % abzusichern.
Über folgende Seite können Sie recherchieren, ob Ihre Bank abgesichert ist und in welcher Höhe: http://www.bankenverband.de/einlagensicherung
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