Private Insolvenz
von Martin Niemeier
Privatinsolvenz: Ausweg aus der persönlichen Krise
in Deutschland wurde mit der neuen Insolvenzordnung 1999 das Thema private Insolvenz von Grund auf neu geregelt. Ziel ist es, den privaten Schuldner, Selbstständige und Kaufleute von Verbindlichkeiten, die sie nicht bedienen können zu befreien. Dies ist ein grundlegender Unterschied zur alten Regelung, nach der Schulden sebst nach einem Insolvenzverfahren noch zeitlich unbeschränkt gegenüber Privatpersonen nachgefordert und eingetrieben werden konnten ("ich zahle den Rest meines ebens meine Schulden ab..."). An dessen Stelle ist nach einer gewissen Zahlungs- und Tilgungszeit die Restschuldbefreiung getreten, die dem redlichen Schuldner einen Neuanfang ermöglichen soll.
Um jedoch soweit zu kommen schreibt der Gesetzgeber Verfahrensschritte vor, die Missbrauch eindämmen sollen.
So muss der Schuldner zunächst mit einer Schuldnerberatungsstelle oder mit einem geeigneten Rechtsanwalt versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern herbeizuführen (sogen. Insolvenzausgleich). Ein Scheitern dieses aussergerichtlichen Versuches kann nur vom Rechtsbeistand oder der Schuldnerberatungsstelle festgestelt werden, nicht aber vom Schuldner selbst.
Erst beim Scheitern des Insolvenzausgleiches kann der Schludner das Insolvenzverfahren gerichtlich beantragen. Zentrales Element des Verfahrens ist ein mit dem Rechtsbeistand oder der Schuldnerberatungsstelle erarbeiteter Schuldenbereinigungsungsplan, der sowohl die Tilgung als auch den Verzicht auf Schulden durch die Gläubiger beeinhalten kann. Dieser wird zusammen mit einer Vermögensübersicht den Gläubigern zugeschickt. Stimmen mehr als 50% (nach Höhe der Außenstände) dem Plan zu, gilt er als angenommen und das Verfahren wird beendet.
Wird der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelenht, wird das eigentliche (vereinfachte Insolvenzverfahren) eröffnet. Dabei wird das Vermögen des Schuldners zur Schuldentilgung und Deckung der Verfahrenskosten verwertet. Nach der Verwertung wird das sogenannte Restschuldverfahren eröffnet. In diesem werden alle Einkünfte (pfändbarer Teil des Einkommens) und Erbschaften (zu 50%), die der Schuldner in den folgenden 6 Jahren (nach Eröffnung des Insolvenzverfahren) erzielt an die Gläubiger ausgeschüttet. Läuft alles in diesen 6 Jahren ordnungsgemäß ab, erteilt das Insolvenzgericht nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Dann ist der Schuldner von seinen Schulden befreit und kann sich eine neue Existenz und neues Vermögen aufbauen, auf das die Gläubiger keinen Zugriff mehr haben.
Weitere Themen:
Schuldenberatung Berlin
Gutgemachte und übersichtliche Seite zum Thema
Schuldnerberatung und Schuldenberatung
http://www.meine-schulden.de/
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Organisation der Schuldnerberater und Beraterinnen
http://www.bag-sb.de/
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