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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit illegale Modeerscheinung oder handfeste Straftat?

Unter Schwarzarbeit sind in der Regel Arbeitsleistungen zu verstehen, die unter der Missachtung bestehender Gesetze (ins. Steuergesetzgebung) ausgeführt werden. Dabei werden bei Schwarzarbeit Dienstleistungen oder handwerkliche Dienste erbracht, die meistens auf mündlichen Verträgen beruhen. Das Entgelt für die Schwarzarbeit wird meistens bar ausgezahlt. Wer Schwarzarbeit ausführt oder in Auftrag gibt, macht sich in mehrerlei Hinsicht der Gesetzesübertretung verschiedener Gesetze schuldig. Nicht zur Schwarzarbeit zählt dagegen, wer in Nachbarschaftshilfe oder familiärer Hilfeleistung ohne Gewinnerzielung arbeitet.%%%

In Deutschland sind es die Zollbehörden, die Schwarzarbeit und somit einen Verstoß gegen das Schwarz ArbG. verfolgen. Teilweise werden Razzien unter Zuhilfenahme der örtlichen Schutzpolizei auf Baustellen oder offenen Arbeitsplätzen durchgeführt. Der Fiskus schätzt, dass der Bundesrepublik Deutschland jährlich ein Schaden von ca. 70 Milliarden Euro durch Schwarzarbeit entsteht. Die Schattenwirtschaft, dazu zählt auch die Schwarzarbeit, erziele im Jahr 345 Milliarden Euro Gewinn. Daher zählen alle Tätigkeiten der Schattenwirtschaft als Wirtschaftskriminalität. Wer also Schwarzarbeit betätigt verstößt gegen einige Gesetze, daher gilt Schwarzarbeit auch nicht als Kavaliersdelikt. Doch bleibt es bei den Straftaten, die ein Schwarzarbeiter begeht, längst nicht nur bei der Steuerhinterziehung. Auch dringend benötigte Sozialabgaben werden mit Schwarzarbeit hinterzogen.

Neben des Steuerdeliktes und der Hinterziehung von Sozialabgaben, kommt vielfach bei Schwarzarbeit auch noch ein Sozialbetrug hinzu. Denn viele Schwarzarbeiter beziehen neben dem illegal erworbenen Schwarzarbeitergeld, auch noch Sozialgelder aus der Arbeitslosenversicherung oder Leistungen nach dem SGBII (Hartz IV). Neben dem gesellschaftlichen Schaden, den Schwarzarbeit zu verantworten hat, kommt auch noch ein wirtschaftlicher Schaden für die anderen regulär arbeitenden Firmen hinzu. Doch der Gesetzgeber hat sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit auch einiges einfallen lassen. So ist eigentlich jeder Arbeitnehmer verpflichtet, neben dem Personalausweis auch seinen Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen. Für Angehörige der Baubranche gilt die Mitführungspflicht insbesondere, weil bei einer Razzia einer Großbaustelle, eben dieser Sozialversicherungsausweis vorgelegt werden muss. Verschärfend kommt hinzu, dass der Sozialversicherungsausweis dann auch mit einem Lichtbild versehen sein muss. Bezieher von Sozialgeldern können diesen Ausweis nicht vorlegen, da sie diesen bei dem Leistungsträger hinterlegen müssen. Natürlich kommt Schwarzarbeit nicht nur in der Baubranche vor. Auch in der Hauptsaison wird in Gastronomiebetrieben häufig schwarz gearbeitet.

Wer der Schwarzarbeit überführt wird, wird die unangenehmen Folgen drastisch zu spüren bekommen. Dieses trifft sowohl auf die Schwarzarbeiter selbst zu als auch auf die Arbeitgeber die Schwarzarbeit zulassen. Ist ein Betrieb einmal aufgefallen, so wird dieser stets unter Beobachtung der Zollbehörden bleiben. Mit unangemeldeten Stichproben werden die Fahnder der Zollbehörden unangemeldet, nicht selten mit Polizeiunterstürzung, Kontrollen durchführen. Im Wiederholungsfall kann ein solcher Betrieb auch liquidiert werden. Neben hohen Bußgeldern können die Gesellschaftsstraftäter auch mit Haftstrafen abgestraft werden. Doch Schwarzarbeiter bestrafen sich auch ungewollt selbst, denn natürlich sind sie während der Tätigkeit als Schwarzarbeiter, weder kranken- noch sozialversichert. Wem also etwas zustößt auf der Baustelle, muss für die medizinischen Kosten selbst aufkommen.

Die Frage, warum Menschen Schwarzarbeit ausführen, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Doch anzunehmen ist, dass viele Familienväter Schwarzarbeit ausführen, damit die Familie über die Runden kommt. Denn obwohl es immer mehr üblich ist, mehr als einen Verdiener in der Familie zu haben, ist es oft so, dass die Familien mit mehreren Kindern, nicht ausreichend finanziell versorgt sind. Dabei ist zu betonen, dass man es zwar verstehen kann, wenn in einem solchen Fall auch Schwarzarbeit ausgeführt wird, was aber dennoch nicht heißen soll, dass es Schwarzarbeit entschuldigt. Hohe Schadenssummen für die Volkswirtschaft und die Wirtschaftsbetriebe, die ordentlich arbeiten, rechtfertigen aber auch eine hartnäckige Verfolgung der Schwarzarbeit.

Aber es gibt auch Bereiche, in denen Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet sind, die aber nicht ohne weiteres zur Schwarzarbeit zählen. Gemeint sind die Haushaltshilfen oder Reinigungskräfte, die in Millionen Haushalten für Ordnung und Sauberkeit sorgen. Selbst der Gesetzgeber streitet sich in diesen Fällen um die Definition dieser Arbeitsplätze. Richtig ist aber, dass Arbeitgeber die solche Haushaltshilfen beschäftigen, diese eigentlich auch anmelden müssten. Doch da es sich meistens um geringfügig Beschäftigte handelt, ist es nicht so leicht, diesen Wirtschaftszweig den Betrieben gleichzusetzen. Denn während Betriebe darauf ausgerichtet ist Gewinne einzufahren, gilt die Haushaltshilfe eher als Entlastungskraft. Beschäftigt jemand eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung innerhalb einer Familie, so ist dieses ganz und gar straffrei, da es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.

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